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OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08 |
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- BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86
Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstreckt sich nach höchstrichterlicher Rechtssprechung und inzwischen wohl überwiegender Meinung auch auf die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem außergerichtlichen Vergleich über den Prozessgegenstand (BGH MDR 1988, 210 = NJW 1988, 494;… Philippi in Zöller, ZPO, Kommentar, § 119 ZPO, Rdnr. 25 m. w. N.;… andere Ansicht Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Kommentar, § 119 ZPO, Rdnr. 46 m. w. N.). - LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (…Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318). - LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06
PKH; Mehrvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (…Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318). - OLG Koblenz, 08.02.2001 - 15 WF 2/01
Anspruch des Rechtsanwalts auf Zahlung seiner Vergütung bei Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (…Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318). - OLG Schleswig, 11.10.2001 - 10 WF 69/01
Prozesskostenhilfe - Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
Die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich muss lediglich vor Abschluss des Vergleichs beantragt werden (so im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, AGS 2002, 176).